Maßnahmen des Lockdowns bleiben im Februar bestehen
Nach den Bund-Länder-Beratungen steht fest, dass die bisherigen Maßnahmen im gesamten Februar unverändert weiter bestehen bleiben.
Das heißt für unsere Schule:
1) Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
2) Alle anderen Klassen verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C.
3) Notbetreuung wird angeboten für Kinder der Schuljahrgänge 5-6.
Weitere Informationen können dem Brief des Kultusministers, der 10-Punkte-Agenda und der Pressemitteilung entnommen werden:
Brief des Ministers an Eltern und Erziehungsberechtigte
Brief des Ministers an Eltern und Erziehungsberechtigte - verkürzt
10-Punkte-Agenda: Bildung, Betreuung und Zukunftschancen in der Pandemie sichern
Verpflichtendes Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung
In den Unterrichts- und Arbeitsräumen der öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen (Sekundarbereich I und II) sowie der öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen ist während des Unterrichts verpflichtend eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 3 Abs. 3 S. 1 der Nds. CoronaVerordnung zu tragen.
Für Personen ab dem 16. Lebensjahr besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (OP-Maske) oder einer Atemschutzmaske mindestens der Schutzklasse FFP-2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus ohne Ausatemventil.
Weitere Informationen dazu finden sich in der Allgemeinverfügung des Landkreises